Und weil das so ist, möchten wir Ihnen mit Rat und Tat helfend zur Seite stehen - unserem Patienten
und seinen Angehörigen.
Deshalb bieten wir einen Beratungsservice ( nach SGB XI, § 37,3) an, der Ihnen bei Fragen und Entscheidungen helfen soll.
Die Beratungsbesuche nach SGB XI, § 37 sind für Patienten ab Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend, um die Leistungen weiterhin zu erhalten.
- Beratung rund um das Thema Pflege
- Hilfe bei der Antragstellung
- Begleitung und Fahrdienst bei Behördengängen und Arztbesuchen
- Beratungsbesuche für pflegende Angehörige
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln und Dienstleistung Dritter
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, zu uns in unser Büro zu kommen, besuchen wir Sie auch gerne bei Ihnen zuhause!